„Ohne SZ-Rechtsanwälte hätte ich meine Kündigungsschutzklage nicht so stressfrei und günstig von zu Hause aus erheben können. Und das Beste: Ich musste nicht einmal mit zum Gericht gehen. Das erledigten meine Anwälte erfolgreich für mich. Als Arbeitnehmer habe ich schließlich meine Rechte und es lohnt sich, darum zu kämpfen!“

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Unsere Kanzlei prüft Ihre Angaben und antwortet Ihnen umgehend. Bitte übersenden Sie uns eine Kopie Ihrer Arbeitsverträge und eine Kopie der Kündigung.

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Unsere Kanzlei stellt Ihnen ein Vollmachtsformular zur Verfügung, welches Sie bitte ausdrucken und unterschreiben. Die unterschriebene Vollmacht senden Sie uns bitte zurück – gern auch vorab als PDF-Datei per E-Mail.

Unsere Kanzlei reicht Ihre Klage bei Gericht ein.
Sofort und ohne unnötige Verzögerungen reichen wir Ihre Klage bei Gericht ein. In der Regel geschieht dies noch am gleichen Arbeitstag.

Wir nehmen den Gerichtstermin für Sie wahr.
Durch unsere elektronische Fallbearbeitung sorgen wir für eine zügige und effiziente Abwicklung Ihres Anliegens. Zu dem Termin bei Gericht erscheinen wir für Sie.
SZ-Rechtsanwälte vertritt Sie deutschlandweit.
Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig und vertritt Sie ohne unnötige Mehrkosten vor jedem Arbeitsgericht. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir genau, was im konkreten Fall zu tun ist, um Ihren Fall schnell und erfolgreich zu bearbeiten.
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie erreichbar.Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen in der Regel vom Netto-Einkommen ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert fest. Dabei wird für eine Kündigung das dreifache Netto-Einkommen und für einen Zeugnisstreit das einfache Netto-Einkommen als Streitwert festgesetzt. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (vom Verlierer an die Justizkasse Ihres Bundeslandes zu zahlen) und Anwaltskosten sowie ggf. weitere Auslagen (z. B. für Zeugen). Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz gibt es die Besonderheit, dass Jeder seine Anwaltskosten der 1. Instanz selbst trägt – unabhängig davon, wer gewinnt. So werden Arbeitnehmer davor geschützt, im Unterliegensfall die Kosten des Arbeitgeberanwaltes tragen zu müssen.
Falls zwischen den Parteien eine einvernehmliche Lösung durch einen Vergleich möglich ist, entfallen in der Regel die Gerichtskosten komplett. Bei den Anwaltskosten ensteht zusätzlich eine Einigungsgebühr. Ein Vergleich ist auch deshalb vorteilhaft, weil Sie dann keinen langen Rechtsstreit mehr durch die Instanzen (verbunden mit weiteren Kosten) führen müssen.
Eine anwaltliche Vertretung ist in der Regel immer sinnvoll, um vor Gericht nicht dem Arbeitgeber und dem Arbeitgeberanwalt allein gegenüber zu stehen. In aller Regel müssen Sie dann auch nicht bei Gericht erscheinen.
Die Dauer bis zum ersten gerichtlichen Gütetermin beträgt in der Regel nur 3 bis 4 Wochen. Spätestens dort kann mit dem Arbeitgeber über eine vergleichsweise Lösung sowie über eine Abfindung verhandelt werden.
Häufig existiert die Vorstellung, dass man nach einer Kündigung immer eine Abfindung erhalten müsse. Tatsächlich ist es so, dass es einige gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen gibt, um einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durchsetzen zu können. Dazu beraten wir Sie im Rahmen einer Beauftragung gern.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen (derzeit nicht mehr als 5.000 EURO) verfügen, kann unsere Kanzlei Sie im Rahmen der sog. Prozesskostenhilfe vertreten. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularbogen „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ mit allen notwenigen kopierten Nachweisen bei uns einreichen. Diesen leiten wir dann für Sie an das Gericht weiter, welches über Ihren Antrag entscheidet.